Insights · Markenrecht

Eine nationale Marke in Österreich anmelden

Österreich ist Mitglied der Europäischen Union. Bevor Sie also national etwas anmelden, sollten Sie sich über eines im Klaren sein: Eine beim EUIPO angemeldete Unionsmarke (EUTM) deckt Österreich bereits automatisch ab — gemeinsam mit allen übrigen 26 Mitgliedstaaten. Eine separate nationale Anmeldung beim Österreichischen Patentamt ist für den Schutz in Österreich daher nie Voraussetzung, sondern eine bewusste strategische Entscheidung.

Diese Entscheidung ist dennoch in mehreren Situationen sinnvoll: wenn Sie nur Schutz in Österreich benötigen und die Kosten niedrig halten möchten (EUR 294 online für bis zu drei Klassen gegenüber EUR 850 für eine Unionsmarke), wenn Sie eine Eintragung schnell brauchen (der österreichische Fast-Track kann eine unkomplizierte Marke in rund zehn Arbeitstagen eintragen) oder wenn Sie eine nationale Marke als Senioritätsanker und Rückfallebene hinter einer späteren Unionsmarke wünschen. Dieser Leitfaden führt durch die Gebühren, den Anmeldeweg, den Prüfungsumfang und die Aufrechterhaltungsregeln — durchgehend gestützt auf die vom Patentamt selbst veröffentlichten Zahlen.

Was Ihnen diese Eintragung bringt

Eine nationale österreichische Eintragung schützt Ihre Marke ausschließlich in der Republik Österreich. Sie erstreckt sich nicht automatisch auf einen Nachbarstaat. Beachten Sie insbesondere einen verbreiteten Irrtum: Österreich hat keine nationale Erstreckung auf Liechtenstein — diese historische bilaterale Regelung betrifft die Schweiz, nicht Österreich.

Da Österreich innerhalb des EU-Binnenmarkts liegt, haben Sie für dasselbe Gebiet faktisch zwei sich überlappende Optionen: den nationalen AT-Weg (nur Österreich) oder den Unionsmarken-Weg beim EUIPO (alle EU-Mitgliedstaaten auf einmal, Österreich eingeschlossen). Wenn Ihre geschäftliche Präsenz innerhalb der EU mehrere Länder umfasst oder umfassen wird, ist die Unionsmarke meist das effizientere Instrument; ist Österreich tatsächlich Ihr einziger relevanter Markt, ist die nationale Anmeldung günstiger und kann schneller sein.

Was es 2026 kostet

Anmeldegrundgebühr — online (Individualmarke, bis zu 3 Klassen)EUR 294,00 (inkl. EUR 44,00 Schriftengebühr)
Anmeldegrundgebühr — Papieranmeldung (bis zu 3 Klassen)EUR 314,00 (inkl. EUR 44,00 Schriftengebühr)
Klassenzuschlag (ab der 4. Klasse)EUR 75,00 pro Klasse
Anmeldung Kollektiv-/GewährleistungsmarkeEUR 474,00
WiderspruchsgebührEUR 230,00
Verlängerung pro 10-Jahres-Periode (bis zu 3 Klassen)EUR 270,00 + EUR 75,00 pro Klasse ab der 4.

Die Online-Grundgebühr von EUR 294 schließt die EUR 44,00 Schriftengebühr bereits ein und deckt bis zu drei Waren-/Dienstleistungsklassen ab; erst ab der vierten Klasse fällt der Klassenzuschlag von EUR 75,00 an. Bei Anmeldung auf Papier erhöht sich die Grundgebühr auf EUR 314,00. Dies sind die aktuell auf der Seite Anmeldegebühren des Patentamts veröffentlichten Beträge; das genaue Inkrafttretensdatum „Stand 01.04.2026“ wurde nicht unabhängig erneut bestätigt, die Beträge selbst sind jedoch aktuell.

Die zentrale Abwägung lautet EUR 294 (national AT, nur Österreich) gegenüber EUR 850 (Unionsmarke online, eine Klasse, gesamte EU). Ist Österreich Ihr einziger Markt, spart der nationale Weg bei der Anmeldung deutlich über EUR 500. Erwarten Sie Vertrieb in mehreren EU-Ländern, ist die einzelne Unionsmarken-Gebühr für 27 Gebiete in der Regel weit günstiger, als mehrere nationale Anmeldungen aufeinanderzutürmen.

Österreich bietet zudem moderate Kostenpuffer: EUR 70 werden automatisch rückerstattet, wenn die Anmeldung nicht zur Eintragung gelangt, und EUR 105 werden rückerstattet, wenn Sie vor Erlass eines Verbesserungsauftrags zurückziehen. KMU-Förderungen (etwa über die WKO) können zur Verfügung stehen, um Anmeldekosten zu reduzieren — eine Prüfung lohnt sich, bevor Sie zahlen.

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Was das Österreichische Patentamt tatsächlich prüft

Das mit Abstand Wichtigste zur österreichischen Prüfung ist ihr enger Umfang. Das Patentamt prüft ausschließlich absolute Schutzhindernisse — relative Schutzhindernisse prüft es nicht. In seinen eigenen Worten „prüft [das Amt] im Anmeldeverfahren nicht, ob bereits identische oder verwechslungsfähige ältere Marken bestehen“.

Die praktischen Folgen sind erheblich:

  • Das Amt blockiert Ihre Marke nicht wegen einer älteren kollidierenden Marke. Die Prüfung konzentriert sich darauf, ob das Zeichen für sich genommen eintragungsfähig ist — beschreibender Charakter, fehlende Unterscheidungskraft, Täuschungseignung und ähnliche absolute Einwände.
  • Die Durchsetzung älterer Rechte bleibt den Rechteinhabern überlassen. Inhaber älterer Marken müssen nach Eintragung Ihrer Marke selbst tätig werden — über Widerspruch oder Löschungsverfahren.
  • Sie müssen Ihre eigene Recherche durchführen. Da das Amt Sie nicht warnt, ist eine Recherche nach älteren Rechten vor der Anmeldung unerlässlich, um nicht in eine Kollision hinein einzutragen. Status- und Registerrecherchen sind über see-ip.patentamt.at verfügbar.

Dieses Modell der Prüfung nur auf absolute Schutzhindernisse ist der Grund, warum der Widerspruch in Österreich ein nachträglicher Mechanismus (nach der Eintragung) und kein vorgelagerter ist.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

  1. Führen Sie eine Recherche nach identischen und verwechslungsfähigen älteren Marken durch (über see-ip.patentamt.at sowie EUTM-/IR-Datenbanken) — das Amt übernimmt dies nicht für Sie.
  2. Definieren Sie Ihr Zeichen und erstellen Sie ein präzises Waren-/Dienstleistungsverzeichnis, idealerweise mit harmonisierten TMClass-Begriffen (erforderlich für die Fast-Track-Eignung).
  3. Melden Sie online über die Online-Anmeldung des Österreichischen Patentamts auf patentamt.at an; wählen Sie Fast-Track, wenn Sie den beschleunigten Weg von rund 10 Arbeitstagen für Wort-, Bild- oder Wort-Bild-Marken wünschen.
  4. Zahlen Sie die Online-Grundgebühr von EUR 294 (bis zu 3 Klassen; + EUR 75 pro Klasse ab der 4.). Fast-Track erfordert sofortige Zahlung und schließt Papieranmeldungen und Kollektivmarken aus.
  5. Prüfung nur auf absolute Schutzhindernisse; reagieren Sie auf einen etwaigen Verbesserungsauftrag, falls das Amt einen Einwand erhebt.
  6. Eintragung und Veröffentlichung im österreichischen Markenanzeiger, was die 3-monatige Widerspruchsfrist für Dritte in Gang setzt.
  7. Beobachten Sie etwaige Widersprüche; wird innerhalb von 3 Monaten ab Veröffentlichung Widerspruch erhoben, verteidigen Sie Ihre Eintragung.
  8. Notieren Sie den 10-Jahres-Verlängerungstermin und zahlen Sie die Verlängerungsgebühr rechtzeitig, um die Marke aufrechtzuerhalten.

Vermeiden Sie das

Die Falle: anzunehmen, das Amt prüfe Ihre Marke für Sie frei

Da Österreich nur absolute Schutzhindernisse prüft, ist eine erteilte Eintragung kein Freibrief gegenüber älteren Marken. Das Amt prüft ausdrücklich nicht auf frühere identische oder verwechslungsfähige Marken — Ihre Eintragung kann also auf absolute Schutzhindernisse hin vollkommen gültig sein und dennoch durch einen Widerspruch angreifbar bleiben, der innerhalb von 3 Monaten ab Veröffentlichung im Markenanzeiger eingelegt wird, oder durch ein späteres Löschungsverfahren. Die eigene Recherche zu überspringen, ist der klassische, vermeidbare Fehler.

Eine zweite Falle ist die doppelte Bezahlung für dasselbe Gebiet. Wenn Sie bereits eine Unionsmarke halten (oder anmelden wollen), deckt diese Österreich bereits ab — eine parallele nationale AT-Anmeldung kann überflüssig sein, sofern Sie nicht gezielt Geschwindigkeit, die geringeren Nur-Österreich-Kosten oder einen Senioritäts-/Rückfallanker wünschen. Und gehen Sie nicht davon aus, dass eine österreichische Marke nach Liechtenstein reicht: Das tut sie nicht.

Ihre österreichische Marke aufrechterhalten

Eine nationale österreichische Marke läuft 10 Jahre und kann unbegrenzt um weitere 10-Jahres-Perioden verlängert werden. Die deutschsprachige Seite Marke national gibt an, dass die Schutzdauer „ab dem Anmeldetag“ läuft; beachten Sie, dass die englischsprachige Verlängerungsseite des Amts die Dauer ab dem Eintragungstag beschreibt — eine DE/EN-Wortlautinkonsistenz im eigenen Material des Amts. Die primäre deutschsprachige Quelle stützt den Beginn ab Anmeldetag.

Die Verlängerung ist erfreulich einfach: Es gibt keinen separaten Verlängerungsantrag — die rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühr genügt. Die Gebühr beträgt EUR 270,00 pro 10-Jahres-Periode für eine Individualmarke (bis zu 3 Klassen), zuzüglich EUR 75,00 pro Klasse ab der 4. Klasse. Sie können von bis zu einem Jahr vor Ablauf bis zu einer 6-monatigen Nachfrist nach Ablauf zahlen; eine Zahlung innerhalb dieser Nachfrist (also nach Ablauf) fügt einen Zuschlag von 20 % auf die Verlängerungsgebühr hinzu. Versäumen Sie die Nachfrist, erlischt die Marke.

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Rabbit Marketing berät nicht nur zu Marken — wir halten eigene eingetragene EU-Marken und haben unmittelbare, praktische Erfahrung mit Widerspruchsverfahren vor dem EUIPO, auch in Verfahren mit großen internationalen Unternehmen. Wir lesen solche Anmeldungen mit den Augen eines Inhabers, nicht nur eines Beobachters. Wir helfen Ihnen, eine Marke zu recherchieren, anzumelden und über die für Sie relevanten Ämter zu schützen.

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FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich eine nationale österreichische Marke, wenn ich bereits eine Unionsmarke habe?

Nein. Österreich ist ein EU-Mitgliedstaat, daher deckt eine beim EUIPO angemeldete Unionsmarke (EUTM) Österreich bereits automatisch ab. Eine nationale österreichische Anmeldung ist nur sinnvoll, wenn Sie reinen Österreich-Schutz zu geringeren Kosten wünschen (EUR 294 statt EUR 850), eine schnellere Eintragung über Fast-Track benötigen oder einen nationalen Senioritätsanker und eine Rückfallebene hinter einer Unionsmarke wollen.

Wie viel kostet die Anmeldung einer Marke in Österreich?

Die Online-Grundgebühr beträgt EUR 294,00 für eine Individualmarke mit bis zu 3 Klassen — darin ist die Schriftengebühr von EUR 44,00 bereits enthalten. Die Papieranmeldung kostet EUR 314,00. Ab der 4. Klasse fällt ein Zuschlag von EUR 75,00 pro Klasse an. Kollektiv- oder Gewährleistungsmarken kosten EUR 474,00.

Prüft das Österreichische Patentamt auf ältere kollidierende Marken?

Nein. Das Amt prüft nur auf absolute Schutzhindernisse und prüft ausdrücklich nicht, ob bereits identische oder verwechslungsfähige ältere Marken bestehen. Die Durchsetzung älterer Rechte bleibt den Inhabern dieser Rechte überlassen — über Widerspruch nach der Eintragung oder Löschung. Sie sollten vor der Anmeldung Ihre eigene Recherche durchführen.

Wie lang ist die Widerspruchsfrist und was kostet sie?

Der Widerspruch muss innerhalb von 3 Monaten ab Veröffentlichung der eingetragenen Marke im österreichischen Markenanzeiger eingelegt werden. Bei internationalen (IR-)Marken laufen die 3 Monate ab Veröffentlichung im WIPO-Blatt, beginnend mit dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats. Die Widerspruchsgebühr beträgt EUR 230,00. Der Widerspruch ist in Österreich ein nachträglicher Mechanismus (nach der Eintragung).

Wie schnell kann ich eine österreichische Marke eintragen lassen?

Österreich bietet eine Fast-Track-Option, die eine unkomplizierte Marke in rund 10 Arbeitstagen eintragen kann. Sie steht für Wort-, Bild- und Wort-Bild-Marken zur Verfügung, die harmonisierte TMClass-Begriffe verwenden, erfordert eine Online-Anmeldung und sofortige Gebührenzahlung und schließt Papieranmeldungen und Kollektivmarken aus.

Wie lange gilt eine österreichische Marke und wie verlängere ich sie?

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre, unbegrenzt um weitere 10-Jahres-Perioden verlängerbar. Es ist kein separater Verlängerungsantrag nötig — die rechtzeitige Zahlung von EUR 270,00 (bis zu 3 Klassen, zuzüglich EUR 75,00 pro Klasse ab der 4.) hält die Marke aufrecht. Sie können von bis zu einem Jahr vor Ablauf bis zu einer 6-monatigen Nachfrist nach Ablauf zahlen; eine Zahlung nach Ablauf innerhalb dieser Nachfrist fügt einen Zuschlag von 20 % hinzu.

Quellen

Woher diese Angaben stammen

Stand der Recherche: Juni 2026. Amtliche Gebühren und Verfahren ändern sich von Zeit zu Zeit — bitte prüfen Sie die aktuellen Angaben vor einer Anmeldung auf der Website des jeweiligen Amtes. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Unternehmens- und Markennamen dienen ausschließlich der redaktionellen Einordnung und begründen keine Verbindung zu Rabbit-Marketing OÜ.

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